Strafrecht & Compliance

Wir beraten und vertreten im Raum Koblenz und bun­des­weit Man­dan­ten in allen Berei­chen des Straf­rechts, inner­halb und außer­halb von Straf­ver­fah­ren – auch präventiv zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.

Strafrecht

Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates zur Durchsetzung seiner Regeln. Mit dem Straf­recht wird am härtesten in die Rechte und die Privatsphäre des Einzelnen eingegriffen. Der Grund­satz der Verhält­nis­mäßig­keit fordert daher, dass das Strafrecht in einem Rechtsstaat nur als letztes Mittel, als ultima ratio, eingesetzt wird. Vorrangig soll das gesell­schaft­li­che Zusammen­le­ben mit dem Zivil- und Verwaltungsrecht gesteuert werden.

In persönlichen Kontakt mit dem Strafrecht kommt, wer bei dem Verdacht einer Straftat als Täter, Opfer oder Zeuge in Betracht kommt. In jeder dieser Rollen stehen den Beteiligten besondere Rechte zur Seite, die es zu wahren gilt. Es reicht nicht immer, Recht zu haben – man muss auch mit der Justiz rechnen. Zentral für Beschuldigte in einem strafrechtlichen Verfahren ist daher das Recht auf die Hin­zu­zie­hung eines Verteidigers in jedem Verfahrens­stadium. Auch Zeugen haben das Recht, sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Opfer von Straftaten haben unter Umständen die Möglichkeit, sich einem Strafprozess als Nebenkläger anzuschließen.

Insbesondere im Bereich der Strafverteidigung ist Ausgangspunkt einer effektiven Verteidigung stets eine möglichst frühe Inter­vention durch einen kom­pe­tenten Vertei­diger.

Strafverfahren stellen für die Betroffe­nen Krisen­situ­ationen dar und sind regel­mäßig mit im­men­sen Belas­tungen verbunden. Daher stehen Ihnen unsere auf das Strafrecht spezialisierten Anwälte mit vollem Einsatz und passgenauer Expertise zur Verfügung.

Strafverteidigung

Die Verteidigung in Strafsachen sind grundlegende Rechte eines Beschuldigten in einem strafrechtlichen Verfahren. Ein erfahrener Strafverteidiger gewährleistet vor allem ein faires und rechtmäßiges Verfahren für den Mandanten. Denn es genügt nicht immer, im Recht zu sein – man muss auch mit der Justiz rechnen. Eine effektive Verteidigung erfordert eine frühzeitige, professionelle Intervention. Darüber hinaus gilt es, Publizität so weit wie möglich zu vermeiden.

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden hat der Strafverteidiger die Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten durchzusetzen. Insbesondere im Ermittlungsverfahren ist es von großer Bedeutung, der Polizei und den Staatsanwälten immer wieder die Bedeutung der Unschuldsvermutung nahezubringen. Falls eine Einstellung im Ermittlungsverfahren nicht möglich ist, müssen die Rechte des Mandanten konsequent vor den Strafgerichten verteidigt werden – sowohl in der Hauptverhandlung als auch in Berufung oder Revision.

Der Strafverteidiger hat in allen Verfahrensstadien die Möglichkeit, aktiv Einfluss zu nehmen. Hierfür stehen ihm verschiedene Instrumente zur Verfügung, darunter das Recht, Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen, Anträge zu stellen, Fragen an den Angeklagten, Zeugen oder Sachverständige zu richten sowie Erklärungen und Stellungnahmen im Namen des Angeklagten abzugeben. Zudem kann der Strafverteidiger Fragen, die von anderen Verfahrensbeteiligten an Zeugen oder den Angeklagten gerichtet werden, beanstanden.

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie das Recht, zu schweigen und einen Strafverteidiger zu engagieren. Es wird stets empfohlen, von voreiligen Rechtfertigungsversuchen Abstand zu nehmen und stattdessen zunächst zu schweigen, bis ein erfahrener Strafverteidiger hinzugezogen wurde. Dieser wird Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Unsere Kanzlei verfügt über erfahrene Strafverteidiger, die Sie kompetent und engagiert in allen Phasen des Strafverfahrens unterstützen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten und eine gerechte Lösung zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung.

Compliance

Bereits bevor es zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt, können vorbeugende Maß­nah­men wie die Prä­ven­tiv­be­ra­tung sinnvoll sein. Auch Unternehmen können von der Inan­spruch­nah­me straf­recht­li­chen Sach­ver­stan­des pro­fi­tie­ren. Wir beraten als straf­recht­li­che Unter­neh­mens­an­wälte Unter­neh­men in Strafverfahren oder bereits in deren Vorfeld im Hinblick auf mögliche Kon­se­quen­zen. Treten in Unter­neh­men, Kran­ken­häu­sern oder Arzt­pra­xen Hin­wei­se auf began­gene Straf­ta­ten auf, sind in­ter­ne Ermittlungen ein geeig­netes Mittel um Maß­nahmen der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zu verhindern.

Ihr Rechtsanwälte für Strafrecht & Compliance

Rechtsanwalt Dr. Welf Kienle - Fachanwalt für Medizinrecht & Strafverteidiger in Koblenz

Dr. iur. Welf Kienle

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwältin Kathrin Kienle - Nebenklage & Opfervertretung in Koblenz

Kathrin Kienle

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Zertifizierte Nebenkläger- und Opferschutzvertreterin (DSV e.V.)